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Anlage zu den Qualifikationsnachweisen Autogenes Training und Progressive RelaxationDie folgende Anlage zum Qualifikationsnachweis kann kostenlos angefordert werden, wenn Ihre seit 1991 ausgestellten Qualifikationsnachweise zur/m Kursleiter/-in Autogenes Training und/oder Progressive Relaxation des ehemaligen Psychologischen Arbeitskreises für Autogenes Training und Progressive Relaxation bzw. der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren keinen Vermerk auf den Stundenumfang der Fortbildung enthalten. Die Anlage zum Qualifikationsnachweis enthält folgenden Text: "Anerkannte/r Kursleiter/in Autogenes Training und/oder Progressive Relaxation“ der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren – vormals Psychologischer Arbeitskreis für Autogenes Training und Progressive Relaxation. Hiermit wird [Herrn/Frau] Dipl.-Psych. [Vorname Name] als Erläuterung zum oben genannten Qualifikationsnachweis bestätigt: Der Erwerb des oben genannten Qualifikationsnachweises setzt die Absolvierung von mindestens je 60 UE (Unterrichtseinheiten) Fortbildung in Autogenem Training und/oder Progressiver Relaxation, incl. einer fundierten Einweisung in die Konzepte/Programme der Vermittlung von Autogenem Training und Progressive Relaxation gemäß den Fortbildungsrichtlinien der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren voraus. Höhr-Grenzhausen, den [Datum]"
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