



Adressen




|
Archiv
2019 13. Juli MV
in Stuttgart
2017 4.
November in Frankfurt/M. MV
2016 ZPP: Die Nachfolgegesellschaft der teamgesundheit GmbH, die im Auftrag
der gesetzlichen Krankenversicherungen tätig ist, hat zu Beginn des Jahres
2014 eine qualitative Veränderung des Prüf-prozesses hinsichtlich
der geforderten Zusatzqualifikation zur Anerkennung von Präventionskursen
vorgenommen. Wiederholt erhielt seither die Leitung der Psychologischen Fachgruppe
Entspannungsverfahren (pFGE) der Sektion Klinische Psychologie (BDP) Klagen
von anerkannten KursleiterInnen über das komplizierte Verfahren bei der
Rezertifizierung der Zusatzqualifikation. Diese beziehen sich besonders auf
die nunmehr geforderten Stundenbilder und Teilnehmerunterlagen.
Zur weiteren Klärung der Angelegenheit wurde im Benehmen mit dem BDP-Verbandsvorstand
der Geschäftsführer der ZPP angeschrieben und gebeten, die noch offenen
Fragen in einem ge-meinsamen Gespräch zu klären. Eine Antwort steht
zum Zeitpunkt der Drucklegung von Report Psychologie noch aus.
Abgesehen von diesen Bemühungen konnte jedoch inzwischen bereits in Erfahrung
gebracht werden, dass die den früheren Qualifikationsnachweisen zugrundeliegenden
Entspannungsverfahren weiterhin als standardisierte Verfahren gelten. Insofern
werden in Kürze Informationen über das genaue (=verkürzte) Vorgehen
bezüglich der Rezertifizierungsbemühungen auf die aktuelle Internetseite
der Fachgruppe (s. o.) eingestellt. Die Nachricht soll ferner noch allen Qualifikationsinhabern/innen
in einer Email (sofern eine Emailadresse vorliegt) mitgeteilt werden.
Alle Inhaber von Qualifikationsnachweisen / Zertifikaten der Psychologischen
Fachgruppe Entspannungsverfahren der Sektion Klinische Psychologie (BDP) werden
dringend gebeten, sich über die oben genannte aktuelle Internetseite weiter
kundig zu machen. Rückmeldungen bezüglich zurückgewiesener, missglückter,
gelungener oder sonstiger Rezertifizierungsverfahren senden Sie bitte der Leitung
der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren zwecks Abstimmung und Klärung
zu.
2015
2014
|
 |